Ihr Fachunternehmen in der Region
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Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen
(gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EstG))
Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen